eg·gen·ber·ger(n), v.t.: aufgrund stoerender visueller Anreize sich selbst oder sichtbar Behinderte oertlich/zeitlich trennen. - Nach Heinrich Eggenberger, Schweiz, Erfinder des Bedingten Badeverbots fuer Behindertengruppen.
Bislang nicht zurueckgenommen und somit Gegenstaend oeffentlicher Debatte eine neue Entwicklung im anstrengenden Versuch, aneinander zu reifen. So hat angeblich Heinrich Eggenberger fuer das Bad oder Heilbad Unterrechstein ein Bedingtes Badeverbot fuer Behindertengruppen erfunden und implementiert.
Fuer die gelangweilte aktuelle Medien- und Gesetzeslandschaft der Schweiz ein ganz interessanter Versuch, mit einem etwas veralteten Geschaeftsmodell - Wellnessklotz fernab - und vermutlich zeitweise wohl sehr grenzwertig wenn ueberhaupt sauberen Badewasser (sonst koennen sich Baeder Behindertengruppen auch punkto Wasserqualitaet leisten) vermehrt Aufmerksamkeit zu erlangen, indem man die stets diskriminierten Behinderten etwas weiter diskriminiert.
Schade ist, dass sie den Hinweis, dass Behinderte und ab wann wer darunter zu verstehen ist, nicht klar lesbar auf der Webseite aufgeschaltet haben. Soviel wegen so wenig. Unglaublich.
http://www.appenzellerzeitung.ch/ostschweiz/ostschweiz/tb-os/art120094,2913655
Tagblatt Online, 21. März 2012 12:27:00 Heilbad Unterrechstein: vorläufig keine Entschuldigung Im Kreuzfeuer der Kritik: Das Mineral- und Heilbad Unterrechstein. (Bild: Benjamin Manser) Dicke Post für Heinrich Eggenberger, Geschäftsleiter des Heilbades Unterrechstein: In einem Schreiben fordert die Gemeindebehörde von Heiden, dass das Heilbad Gruppen mit behinderten Menschen künftig wieder uneingeschränkt Zugang gewährt. Gleichzeitig will der Gemeinderat, dass sich Eggenberger bei der Heilpädagogischen Schule Heerbrugg entschuldigt, deren Gruppe mit behinderten Kindern abgewiesen worden war. «Können Haltung nicht nachvollziehen» Mehrere Gründe für Stellungnahme Enttäuschter Geschäftsleiter |
Die Reaktionen auf diese Art Ausschluss / Badeverbot fiel unterschiedlich aus.
http://www.blick.ch/news/schweiz/klage-der-vernunft-id1821859.html
Sollen Behinderte Schwimmbäder nur in Randzeiten besuchen?» 37,4% Ja. Behinderte in der Badi ein Quoten-Hit Vor zwei Jahren zeigte das Schweizer Fernsehen die Sommer-Reality-Doku «Üsi Badi». Thema: Drei Frauen und drei Männer mit geistiger Behinderung halfen während der Sommerwochen im Strandbad Bruggerhorn in St. Margrethen SG aus. Der Star unter ihnen war Remo (44, Bild). Gemeinsam mit den Angestellten im Strandbad bewirteten sie Gäste, gingen dem Badmeister zur Hand. Die Behinderten wurden in den normalen Badialltag integriert. Die Sendung war ein grosser Erfolg. Baden für Behinderte verboten Klage der Vernunft Caroline Hess-Klein klagt für Pro Infirmis und Procap gegen ein Hallenbad in Heiden AR. Die Betreiber haben fünf geistig Behinderten den Zugang verwehrt. Caroline Hess-Klein klagt für Pro Infirmis und Procap gegen ein Hallenbad in Heiden AR. (ZVG) Die Betreiber eines Hallenbads im Appenzellerland haben den Zorn von Pro Infirmis und Procap auf sich gezogen. Die beiden Behinderten-Organisationen reichen Klage ein, weil das Heilbad Rechstein in Heiden AR einer Gruppe Behinderter den Zugang verwehrte. Caroline Hess-Klein (38), Leiterin der Fachstelle Égalité Handicap, sagt: «Jetzt muss gerichtlich festgehalten werden, dass solche Diskriminierungen unzulässig sind.» Der Vorfall ereignete sich Anfang Januar. Fünf geistig Behinderte der Heilpädagogischen Schule Heerbrugg SG (HPS) wollten das Heilbad Rechstein besuchen. Als ihre Leiter das Eintrittsgeld bezahlen wollten, erteilte die Betriebsleiterin des Bades der Gruppe eine Absage. Kein Zutritt für Behinderte! Der wies in einem Antwortschreiben darauf hin, dass es «andere Badegäste als störend empfinden, wenn eine behinderte Person Lärm verursacht oder anderswie den Badeaufenthalt beeinträchtigt». Weiter heisst es: «Aufgrund der wirtschaftlichen Ausrichtung unseres Betriebs können wir es uns schlichtweg nicht leisten, wenn wir andere Gäste verlieren.» Der Brief sorgte für einen Knall. Die Gemeinde Heiden setzte sich für die Heilpädagogische Schule ein, verlangte, dass man auch Behinderten Zugang zum Bad gewährt. Schliesslich entschuldigte sich Eggenberger in einer Mitteilung. Er relativierte seine Aussagen und sagte, es handle sich alles um ein Missverständnis. «Der Verwaltungsrat freut sich, wenn alle Gäste in unserem offenen Bad auch weiterhin Ruhe und Erholung finden», heisst es. Gegenüber SonntagsBlick hält der Heilbad-Geschäftsführer aber daran fest, dass er in seinem Hallenbad eine Trennung wolle. «Es braucht ein geregeltes Nebeneinander von verschiedenen Gruppen», sagt er. Das bedeutet: «Gruppen von Behinderten können nicht einfach kommen, wann sie wollen. Sondern sie müssen sich anmelden.» Wasserverunreinigung? Das Heilbad habe auch Rücksicht auf Leute zu nehmen, die sich gestört fühlten. Nicht alle seien gleich tolerant. «Bei Vollbetrieb ist ein Besuch von Behindertengruppen ungünstig», so Eggenberger. Und: «Es ist nicht klar ersichtlich, dass Gruppen von behinderten Kindern in Zukunft willkommen sein werden. Die Formulierung, wonach ‹alle Gäste in unserem offenen Bad auch weiterhin Ruhe und Erholung finden› lässt eher befürchten, dass alles beim Alten bleibt», sagt Hess-Klein. |